Unkraut vernichten mit Glyphosat

Glyphosat ist das meist verkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und kann gegen fast alle unerwünschten Beikräuter eingesetzt werden. In der Europäischen Union sind derzeit rund 2000 glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel registriert. Das Breitbandherbizid ist seit den 1970ern auf dem Markt und wurde vor allem unter dem Markennamen Roundup des Chemiekonzerns Monsanto berühmt. Als dessen Patente für den Wirkstoff im Jahr 2000 ausliefen, übernahmen mehr als 40 weitere Anbieter den Inhaltsstoff für die Entwicklung von Unkrautvernichtungsmittel. Dennoch ist Monsanto bis heute Markführer für glyphosathaltige Herbizide. Einige europäische Länder, darunter auch Deutschland, setzen Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen ein.

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist eine geruchslose und wasserlösliche chemische Verbindung. Es kann mit Hilfe verschiedener Reaktionen gewonnen werden. In der ersten chemischen Reaktion werden die giftige und ätzende Flüssigkeit Phosphortrichlorid mit Formaldehyd und Wasser vermengt. Hierbei entsteht Chlormethylphosphonsäure (ein synthetischer Wachstumsregulator) als Zwischenprodukt. Diese Säure reagiert wiederum mit der Aminosäure Glycin – so kann als Derivat Glyphosat gewonnen werden. Im Handel finden sich verschiedene Produkte mit diesem Inhaltsstoff, die sowohl in Granulat- als auch in Flüssigform zur Anwendung kommen.

Einige Glyphosat Produkte aus unserem Sortiment:

Vorox® Unkrautfrei Direkt

Bayer Langzeit-Unkrautfrei ‚Permaclean‘

Wie wirkt Glyphosat?

Im Gegensatz zu anderen Herbiziden zielt Glyphosat nicht auf eine spezielle Pflanzensorte ab, sondern wird als Breitbandherbizid eingesetzt, das sowohl einkeimblättrige als auch zweikeimblättrige Pflanzen vernichten kann.

1. Diffusion in die Pflanze

Die Pflanzen werden mit Glyphosat oberirdisch an den Blättern behandelt. Das Mittel dringt durch alle grünen Teile der Pflanzen. Damit dieser Vorgang vereinfach wird, werden Glyphosat-Herbiziden Netzmittel (Tenside) zugesetzt, die die Grenzflächenspannung herunterschrauben und das Eindringen des Glyphosats erleichtern.

2. Systemische Wirkung

Ist das Produkt in den Kreislauf der Pflanze eingedrungen, wirkt es systemisch und verteilt sich über das Phloem, das wie eine menschliche Blutbahn Nährstoffe durch die Pflanze leitet, in allen Teilen des Gewächses bis in die Wurzeln.

3. EPSPS-Blockierung

In der Pflanze hemmt Glyphosat die Enolpyruvylshikimat-3-Phosphat-Synthase (EPSPS) und blockiert damit den zentralen Stoffwechsel in den Zellen von Pflanzen. Der Trick des Glyphosat ist, dass es sich an die Bindungsstellen, die eigentlich vom EPSPS genutzt werden, andockt und dessen Aufnahme so hindert. Durch die gestoppte Aktivität des EPSPS hungern die Pflanzen innerhalb von drei bis sieben Tagen aus. Da die Stellen für die Anbindung bei den meisten höheren Pflanzen ähnlich aufgebaut sind, kann das Glyphosat bei vielen Pflanzen wirksam sein.

Anwendung von Glyphosat

1. Anwendungsort

Herbizide mit Glyphosat können auf verschiedenen Flächen zur Anwendung kommen. Besonders häufig werden sie im Ackerbau, sowie beim professionellen Kernobst- und Weinbau angewendet. In Grünanlagen kommen die glyphosathaltigen Produkte beispielsweise auf Wegen zum Einsatz. Im privaten Garten wird das Unkrautvernichtungsmittel angewendet um Zier- und Kulturpflanzenbeete von unerwünschten Beikräutern zu befreien. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitten im Allgemeinen ist nur auf gärtnerischen oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Straßen, Einfahrten und Stellplätze dürfen ohne Genehmigung durch die Behörden nicht behandelt werden.

2. Zeitpunkt

Glyphosat kann zu verschiedenen Zeitpunkten eingesetzt werden. Die erste Behandlung mit Glyphosat als Vorlaufherbizid kann bereits vor der Aussaat oder kurz danach durchgeführt werden. So wird ein Feld oder Beet von unerwünschten Beikräutern befreit bevor die eigentlichen Kulturpflanzen gesät werden oder durch die Erde brechen. Das Mittel kann zudem aufgebracht werden, nachdem die Ernte der Winterkultur abgeschlossen ist und bevor die neuen Pflanzen für den Sommer ausgesät werden. Glyphosat kann ebenfalls kurz vor der Ernte zum Einsatz kommen um eine Abreifebeschleunigung zu erwirken. Dieser Vorgang nennt sich Sikkation.

3. Häufigkeit der Anwendung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinen neuen Anwendungsbestimmungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden die Anwendung auf zwei Mal pro Jahr auf der gleichen Fläche beschränkt. Zwischen den beiden Anwendungen müssen 90 Tage verstreichen.

4. Nach dem Spritzen nicht betreten

Nach dem Spritzen mit glyphosathaltigen Produkten muss gewartet werden bis diese getrocknet sind, bevor die behandelte Fläche wieder betreten werden sollte.

5. Gebrauchsanleitung lesen

Generell gilt für den Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln, dass die Gebrauchsanweisung für eine sichere Verwendung unbedingt gelesen und die Angaben des Herstellers eingehalten werden sollten. Beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittelmüssen immer entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (ggf. Schutzkleidung) getroffen werden. In den Angaben des Herstellers sind auch die exakten Dosierungen zu entnehmen. Diese dürfen laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr betragen.

6. Reste nicht in die Kanalisation geben

Sollten bei der Anwendung von Glyphosat Reste übrigbleiben, sollten diese auf das bearbeitete Feld gegeben werden. Keinesfalls dürfen die Reste des Mittels oder Spülwasser, das Glyphosat enthalten könnte, in die Kanalisation gelangen.

7. Richtig entsorgen

Um Behälter oder Reste von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln zu entsorgen, können diese beispielsweise an spezielle Sammelstellen, beim Schadstoffmobil oder bei Entsorgungsfirmen abgegeben werden.

8. Für Kinder unzugänglich aufbewahren

Kinder und Haustiere sollten keinen Zugang zu Pflanzenschutzmitteln oder deren Behältern haben.

Glyphosatresistente Pflanzen

Inzwischen gibt es auf dem Mark gentechnisch veränderte Kulturpflanzen, die resistent gegen den Einsatz von Glyphosat sind (beispielsweise Mais, Soja und Raps). Dies wurde angestrebt, da Felder mit diesen Kulturpflanzen auch nach dem Austreiben der Saat noch mit glyphosathaltigen Herbiziden behandelt werden können ohne die erwünschten Gewächse zu vernichten. Auf Feldern mit diesen glyphosatresistente Pflanzen kann zu verschiedenen Zeitpunkten gespritzt werden. Neben den gentechnisch veränderten Kulturpflanzen haben sich jedoch auch einige Unkräuter an das Glyphosat angepasst und Resistenzen entwickelt – weltweit gibt es inzwischen rund 21 Arten resistenter Beikräuter.

Glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln in der Diskussion

Die Hersteller werben mit der Flexibilität des Breitbandherbizides und verweisen auf die Kosteneffektivität. Für sie ist Glyphosat zudem eine Alternative zum bekannten Pflügen großer Ackerflächen, denn diese Art der Bearbeitung kann eine Erosion und Austrocknung des Bodens nach sich ziehen. Als weiteren Pluspunkt des Produktes geben die Hersteller an, dass es sich um einen Stoff aus der Phosphatgruppe handelt, der sich entsprechend verhält und an verschiedene andere Stoffe im Boden bindet oder von Mikroorganismen abgebaut wird. So soll er den Boden weniger schädigen und nach seinem Nutzen als Unkrautvernichter zerfallen. In Frankreich wurde die darauf basierende Aussage „biologisch abbaubar“ für die glyphosathaltigen Roundup-Produkte als irreführende Werbung verboten. Die Unkrautvernichter mit Glyphosat können verschiedene weitere Stoffe enthalten, die das Umweltverhalten der Mittel beeinflussen, wie beispielweise die Tallowamine. Über die Einsatzmenge von Glyphosat existieren lediglich Schätzungen. Weltweit werden laut Albert-Schweitzer-Stiftung und Transparency Market Research jährlich über 700.000 Tonnen Pflanzenvernichtungsmittel eingesetzt, die Glyphosat enthalten. In der EU ist der Wirkstoff offiziell zugelassen. Kontrollen über glyphosathaltige Rückstände in Nahrungsmitteln werden durch die behördliche Lebensmittelüberwachung bundesweit durchgeführt. Verschiedene Umweltorganisationen, darunter der BUND, fordern durch Unterschriftensammlungen die Bundesregierung auf, Glyphosat vor der Ernte und in Gärten zu verbieten. Sie weisen darauf hin, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel im Verdacht stehen Embryonen zu schädigen, Krebs auszulösen und das Hormonsystem negativ zu beeinflussen.

Tags: Pflege
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