Pflanzenschutz
Für alle Produkte aus dem Pflanzenschutz gilt:
Die Anwendung dieser Mittel auf Freiflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Eine Anwendung darf nur auf gärtnerisch genutzten Flächen stattfinden. Zu diesen Flächen gehören alle, nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art, wie Straßen, Wege, Hof- oder Betriebsflächen gehören.














