Tanne fällen - was muss man beachten?

Es gibt verschiedene Gründe aus denen Grundstücksbesitzer sich dazu entscheiden, einen Nadelbaum zu fällen. Große Tannen mit ihren dunklen, ausladenden Zweigen können in der Nähe eines Hauses für Schatten sorgen und ganze Räume verdunkeln oder sie stellen aufgrund ihrer Höhe eine Gefahr da, wenn es stürmisch wird. Doch nur kleine, junge Bäume können problemlos gefällt werden. Die Fällung größerer Exemplare bedarf einer Genehmigung und Sachkunde, damit weder Personen noch Gegenstände gefährdet werden.

Rechtliche Grundlagen für das Fällen eines Nadelbaumes

Vor dem Fällen von Tannen und anderen Nadelbäumen sollte unbedingt ein Blick in die Baumschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. Landkreises geworfen werden. Hier sind verschiedene rechtliche Grundlagen für die Baumfällung aufgeführt. Diese sollten unbedingt beachtet werden, da sie bei Verstößen mit hohen Geldstrafen und sogar Freiheitstrafen geahndet werden können.

1. Baumschutzverordnung beachten

Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen bezüglich des Baumschutzes. Deswegen sollte zuerst geklärt werden, um welche Baumart es sich konkret handelt und, ob diese nach den örtlichen Schutzregeln gefällt werden darf. Waldkiefern können beispielsweise unter die Verordnung fallen. Besondere Vorsicht gilt bei Bäumen die als Naturschutzdenkmal anerkannt sind – hier sind die Strafen bei Verstößen besonders hoch. Große Bäume mit einem hohen Stammumfang können ebenfalls durch die Baumschutzverordnung geschützt werden. In Berlin muss beispielsweise eine Genehmigung für das Fällen eines Baumes ab 80 cm Stammumfang eingeholt werden. Dieser Wert variiert von Bundesland zu Bundesland. Informationen gibt es beim Umwelt- oder Grünflächenamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

2. Baumfällgenehmigung einholen

Nadelbäume, die durch die Baumschutzverordnung geschützt sind, können in einigen Fällen dennoch gefällt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung erteilt wird. Argumente hierfür sind unter anderem Gefahren, die durch den Baum für Personen ausgehen oder wenn der Baum krank ist. Für die Baumfällgenehmigungen gibt es entsprechende Formulare. Meist müssen sie durch weitere Unterlagen ergänzt werden:

  • Ein Grundriss des Grundstückes
  • Ein Lageplan (wo sich der zu fällende Baum befindet)
  • Eine Erklärung wie der Baumbestand auf dem Grundstück generell aussieht
  • Ein Foto des Baumes
  • Erklärung über die geplante Verwendung des Platzes nach der Fällung

3. Vorsicht bei Grenzbäumen

Bei Nadelbäumen, die die Grenze zum Nachbargrundstück darstellen und beiden Parteien gehören, muss vor dem Fällen zunächst auch das Einverständnis des angrenzenden Nachbarn für die Fällung eingeholt werden.

4. Ersatzleistung erbringen

Es kann unter Umständen nötig sein, dass für die Baumfällgenehmigung eine Ersatzleistung erbracht werden soll. Beispielsweise kann auferlegt werden, dass eine Neupflanzung erfolgen muss (dies muss dann nicht zwangsläufig im eigenen Garten geschehen) oder ein Geldbetrag zu entrichten ist.

5. Nadelbaum fällen zur richtigen Zeit

Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes innerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt. Wer dennoch in dieser Zeit fällen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Manchmal kann ein Rückschnitt eine Alternative zum Fällen eines Baumes sein, denn in einigen Bundesländern ist der schonende Rückschnitt in der Vogelschutzzeit von März bis September erlaubt. Doch auch hier kann es abhängig von den Regeln des jeweiligen Bundeslandes möglich sein, dass Genehmigungen gefordert sind.

6. Richtige Durchführung

Nachdem die Genehmigung für das Fällen eines Nadelbaumes erteilt wurde, hat der Antragsteller im letzten Schritt die Aufgabe, die Fällung vorschriftsmäßig durchzuführen. Das heißt, es muss auf die Sicherheit geachtet werden, es müssen die richtigen Werkzeuge und ggf. entsprechende Sachkundenachweise zur Hand sein (beispielsweise für den Umgang mit der Kettensäge). Wer unsicher ist, das entsprechende Gerät nicht besitzt und keine Erfahrung im Umgang mit den Werkzeugen oder generell beim Fällen eines hohen Baumes hat, sollte aus Sicherheitsgründen einen Fachmann beauftragen.

Nadelbaum richtig fällen – Sicherheit geht vor!

Nadelbäume können beeindruckende Höhen erreichen. Werden sie einfach am Stamm abgeschlagen, fallen sie mit enormen Kräften zu Boden und sind mitunter unberechenbar bezüglich ihrer Fallrichtung. Versierte Forstarbeiter nutzen deswegen eine andere Technik für das Fällen eines Nadelbaumes:

  1. Gut gesichert steigen sie beispielsweise mit Steigeisen auf den Baum.
  2. Von unten nach oben werden dem Nadelbaum dabei die Äste abgeschnitten.
  3. Hat der Forstarbeiter die Spitze des Baumes erreicht, wird diese oberhalb seiner Position abgesägt und zu Boden fallen gelassen.
  4. Nun klettert der Fachmann vorsichtig die Tanne hinab und zersägt diese Stück für Stück von oben nach unten. Dabei wird die Säge waagerecht durch den Baum geführt bis der Stamm völlig durchtrennt ist. Unbedingt sollte beachtet werden, dass dieses Vorhaben Fachkenntnis erfordert, denn der Umgang mit der Kettensäge und das gleichzeitige Klettern sind sehr anspruchsvoll.
  5. Das Personal am Boden sollte dafür sorgen, dass die Teilstücke der Tanne entfernt, zerkleinert und weggeräumt werden. Herabfallende Teile des Baumes können sonst beim Aufprall auf andere Teile eine unvorhergesehene Richtung einschlagen und zu gefährlichen Geschossen werden.
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