ROUNDUP® Speed Unkrautfrei - 1 ltr
ROUNDUP® Speed Unkrautfrei beseitigt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst und Ziergehölzen, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland) sowie vor der Saat von Zierrasen und Zierpflanzen. Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet!
Gut bekämpfbar sind:
Giersch, Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Distelarten, Ehrenpreis, Fuchsschwanz, Gänsefingerfuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Weißer Gänsefuß, Zaunwinde.
Außerdem: Herkömmliche Rasengräser.
Nicht bekämpfbar:
Weißer Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander, Kleine Brennnessel, Weißklee.
- Schnelle und wurzeltiefe Wirkung
- Bekämpft auch Giersch
- Sichtbarer Erfolg nach 1 bis 2 Tagen
- Nicht bienengefährlich (B4)
Inhaltsstoffe:
7,2 g/l Glyphosat
(als Isopropylaminsalz 9,7 g/l)
9,55 g/l Pelargonsäure
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Anwendungszeit: März bis Oktober
Gebrauchsanleitung:
ROUNDUP® Speed Unkrautfrei wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/qm).
Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse einstellen. Unverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximal eine Anwendung je Kultur beziehungsweise je Jahr.
Anwendungsbereiche:
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig)· Ziergehölze, ab Pflanzjahr · Zierrasen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch · Zierpflanzen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch· Kernobst, ab Pflanzjahr
Wartezeiten:
Bei Kernobst 42 Tage. ROUNDUP® Speed Unkrautfrei kann nach bisherigen Erkenntnissen bei allen gebräuchlichen Kernobst-Sorten eingesetzt werden.
Besondere Hinweise:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um Abdrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen.
Das Pflanzenschutzmittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
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