Roundup® LB Plus - 140 ml
Roundup® LB Plus beseitigt alle wichtigen Unkräuter und Ungräser (auch Rasen) im Hausgartenbereich. Es hat eine Blattwirkung und wurzeltiefe Wirkung
- Nicht fischgiftig
- Nicht bienengefährlich (B4)
Gut bekämpfbar sind z. B.:
Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Weißklee, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpfbar sind:
Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
ROUNDUP® LB Plus wirkt ausschließlich auf grüne Pflanzen als Blattherbizid. Es hat keine Bodenwirkung. Der Wirkstoff wird innerhalb weniger Stunden aufgenommen und dann in der gesamten Pflanze bis in die Wurzeln verteilt. Somit werden auch ausdauernde Pflanzen mit Wurzelausläufern und Speicherorganen vernichtet. Alle Zierpflanzen und Rasen können bereits 2 Tage nach der Anwendung nachgebaut werden. Bei ausdauernden Unkräutern 7 Tage warten.
Anwendungszeit: März bis Oktober
Gebrauchsanleitung Streichverfahren:
Einzelne Unkräuter (beispielsweise Winden) auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen können mit ROUNDUP® LB Plus mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich. Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.
Wirkstoffe:
Glyphosat 360 g/l
(487 g/l Isopropylamin-Salz)
Wartezeit an Kernobst: 42 Tage
Das Pflanzenschutzmittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
| Produktinformation |
|

Bild vergrößern





